Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe die nachstehenden Regelungen hinsichtlich der Verkaufs- und Lieferbedingungen:
Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versicherungsnehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich die Haftpflichtkasse, insoweit abweichend von Ziff. 7.3 AHB nicht auf den Haftungsausschluss für weitergehende Schäden berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023