Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe folgende Regelungen hinsichtlich privater Haftpflichtrisiken:
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung als rechtlich selbständiger Vertrag eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund).
Im Rahmen der genannten Familien-Privat-Haftpflichtversicherung gilt der Altenteiler mitversichert.
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023