Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe Folgendes hinsichtlich der Verlängerung gesetzlicher Gewährleistungsverjährungsfristen:
Hat der Versicherungsnehmer bei einer gesetzlichen Gewährleistungsverjährungsfrist vertraglich eine Verlängerung dieser Frist bis zu drei Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme zugestanden, besteht, insoweit abweichend von Ziff. 7.3 AHB hierfür Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023