Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Jahresmaximierung Folgendes:
Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt eine zweifache Jahresmaximierung.
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
- Selbstbehalte
- Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
- Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
- Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7, Vertragsteil B. und Vertragsteil C. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) wird besonders hingewiesen.
- Beitrag
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023