Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe folgende Regelungen hinsichtlich des allgemeinen Betriebsrisikos:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts
des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, soweit es sich handelt um
- Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
- Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023