Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse, Tarif Landwirtschaftliche Betriebe, gelten hinsichtlich der Beauftragung externer Unternehmen bzw. Subunternehmen folgende Regelungen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023