Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe gelten hinsichtlich von Ansprüchen zwischen den Versicherungsnehmern untereinander folgende Bestimmungen:
Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden.
Nicht versichert sind Mietsachschäden gemäß Vertragsteil A, Ziff. 7.12 sowie gesetzliche Schadenersatzansprüche gemäß Vertragsteil C, Ziff. 4.2 bis 4.4 dieser BBR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023