Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe Folgendes hinsichtlich der Abbedingung der kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht:
Im Falle der rechtswirksamen Abbedingung des § 377 HGB oder entsprechender ausländischer oder internationaler Bestimmungen besteht, insoweit abweichend von Ziff. 7.3 AHB Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte ISO-zertifiziert war bzw. ein anderes, den branchenüblichen Standards entsprechendes Qualitätssicherungsmanagement hatte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023