Im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die nachfolgenden Bestimmungen hinsichtlich des Versicherungsumfangs:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Bauherr für das im
Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung (siehe jedoch Ziffer 4) an einen Dritten vergeben sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024