In der Bauherrenhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden weiteren Regelungen:
- Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Ablaufdatum.
- Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Die sich daran anschließende Versicherungssumme bis 20.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist 2-fach jahresmaximiert. Darüber hinaus gehende Summen sind 1-fach jahresmaximiert.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet Schlüsselfertigkeit und endgültige Bausumme anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024