Im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes für Senkungsschäden oder Erdrutschungen:
Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 7.14 (2) AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Senkungen eines Grundstücks oder Erdrutschungen.
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Sachschäden am Baugrundstück selbst und/oder den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024